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   BSG, 08.10.1964 - 1 RA 303/61   

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https://dejure.org/1964,5470
BSG, 08.10.1964 - 1 RA 303/61 (https://dejure.org/1964,5470)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1964 - 1 RA 303/61 (https://dejure.org/1964,5470)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1964 - 1 RA 303/61 (https://dejure.org/1964,5470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.09.1962 - 1 RA 187/60
    Auszug aus BSG, 08.10.1964 - 1 RA 303/61
    Wie der Senat bereits früher entschieden hat (Urteil vom 6. September 1962 - 1 RA 187/60 - BSG 17, 290), müssen die freiwilligen Beiträge, wie dies in ähnlichen Vorschriften (§ 25 Abs. 3 Satz 2 AVG und Art. 2 § 51 Abs. 1 Satz 2 AnVNG) klarer ausgedrückt ist, im Zusammenhang mit einer allein aus diesem Grunde versicherungsfrei gewordenen Beschäftigung oder Tätigkeit geleistet worden sein.

    Der tragende Grund der Entscheidung aber, maßgebend sei der versicherungsrechtliche Charakter der durch die Beiträge repräsentierten Zeiten, nämlich die abhängige Beschäftigung oder die Tätigkeit, die der Versicherungspflicht unterliegt oder doch nur wegen der Höhe des JAV versicherungsfrei ist (BSG 17, 290, 293), schließt auch die Anrechnung freiwilliger Beiträge aus, die während einer dem AVG überhaupt nicht unterliegenden Beschäftigung im Ausland entrichtet worden sind.

    Dies ergibt sich aus dem vom Senat in seiner Entscheidung vom 6. September 1962 - BSG 17, 290 - dargelegten und oben wiedergegebenen Sinn und Zweck der genau begrenzten Vergünstigung des § 36 Abs. 3 Satz 2 AVG.

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 08.10.1964 - 1 RA 303/61
    Das LSG hat insoweit zutreffend auf den das deutsche Sozialversicherungsrecht beherrschenden Grundsatz der Territorialität hingewiesen, nach dem der Versicherungszwang seine Schranken an den Grenzen der inländischen Staatsgewalt findet (BSG 7, 257, 263; 17, 177).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 3 R 952/10

    Vertrauensschutzregelung - Zugangsfaktor - Altersrente für langjährig Versicherte

    Hiernach verfängt der Verweis des Klägers auf die Gleichstellung von Pflichtbeiträgen mit den wegen Überschreitens der JAV freiwillig geleisteten Weiterversicherungsbeiträgen in §§ 36 Abs. 3, 25 Abs. 3 S. 2, 37 Abs. 2 AVG und Art. 2 § 51 Abs. 1 S. 2 AnVNG jeweils in der bis zum 31. Dezember 1967 maßgeblichen Fassung und auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (etwa BSG, Urteil vom 08. Oktober 1964 - 1 RA 303/61 -, BSGE 22, 31 ff.) von vornherein nicht, weil die rentenrechtliche Rechtslage, auf welche insofern Bezug genommen wird, überholt ist und sich mit dem rentenrechtlichen System des SGB VI und der dortigen Stellung freiwilliger Beitragszeiten gerade nicht mit der vom Kläger gezogenen Schlussfolgerung vergleichen lässt.
  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Altersruhegeld für Selbständige bei

    Diese Regelung gab Anlaß zu der Streitfrage, ob den Pflichtbeiträgen nur diejenigen freiwilligen Beiträge gleichstünden, die während einer Zeit entrichtet wurden, in denen der Versicherte ausschließlich wegen (Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze versicherungsfrei war, oder ob es genügte, daß der Versicherte zwar zunächst nur aus diesem Grunde versicherungsfrei wurde, später aber andere Gründe für die Versicherungsfreiheit hinzutraten. Das Bundessozialgericht hat in Urteilen vom 6. September 1962 (BSGE 17, 290) und vom 8. Oktober 1964 (BSGE 22, 31) die erste, engere Auffassung vertreten.
  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81

    Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Schließlich kann daraus, daß die Ausstrahlung schon vor dem 1. Juli 1977 kraft Gesetzes (vgl. für die Angestelltenversicherung § 2 Abs. 1 Nrn. 2, 10 AVG, § 3 Abs. 2 a.F. AVG) an mehreren Stellen geregelt war und sie von der Rechtsprechung gelegentlich eher großzügig bejaht (vgl. BSGE 17, 173; 20, 69; 33, 280; 35, 70; 39, 241; 40, 57), aber nur verhältnismäßig zurückhaltend verneint wurde (vgl. BSGE 7, 257; 22, 31; 32, 174; 39, 239; 43, 255), nicht hergeleitet werden, bei der Einstrahlung müsse Entsprechendes gelten.
  • LSG Brandenburg, 15.05.2001 - L 2 RA 34/00
    Dieser Grundsatz, der seit 01. Juli 1977 in § 3 SGB IV festgeschrieben ist, galt auch davor (vgl. Bundessozialgericht - BSGE 7, 257, 263; 17, 173, 177; 22, 31, 32).
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